Wichtiger Hinweis für Hausbesitzer
Untersuchung auf Legionellen: Im Dezember 2012 ist die Trinkwasserverordnung von 2011 geändert worden. Die Änderungen sind am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung betrifft die Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.
Neben den öffentlichen Gebäuden besteht eine Untersuchungsplicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen gilt im Sinne der Trinkwasserverordnung als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter auch das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen muss.
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